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Hausordnung
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Hausordnung
1. Das Konsumieren alkoholischer Getränke ausserhalb von gastronomischen Einrichtungen sowie das Rauchen (inkl. E-Zigaretten) im gesamten Zentrum sind verboten.
2. Betteln und Hausieren sind verboten. Feilbieten von Waren, Musizieren, Auftritte sowie Veranstaltungen, lautes Abspielen von Tonträgern, sind ohne schriftliche Genehmigung der SISKA Immobilien AG nicht erlaubt.
3. Für das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Plakaten, Kundenbefragung, Fotografieren, Filmen, politische Aktionen usw. benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung der SISKA Immobilien AG.
4. Fahr- und Krafträder dürfen nicht durch die Ladenstrasse gefahren und geschoben werden. Das Fahren von lnlineskates, Skateboards, Kickboards, Rollen und Ähnlichem ist aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht gestattet.
5. Hunde sind an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind vom Hundebesitzer unverzüglich selbst zu beseitigen.
6. Das Sitzen ist nur auf den dafür bereitgestellten Bänken erlaubt, jedoch nicht auf den Treppen, Blumenanlagen sowie auf dem Boden.
7. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder zweckwidrige Nutzung von Zentrumseigentum inkl. Geschäftsräumen, Toiletten und Sanitärräumen werden mit Hausverbot sowie Schadensatzforderungen geahndet.
8. Den Weisungen der Mitarbeiter der SISKA Immobilien AG, deren Beauftragten sowie dem Sicherheitspersonal ist in jedem Fall Folge zu leisten. Das weitere Verweilen nach der Aufforderung durch die SISKA Immobilien AG oder ihrer Beauftragten, das Zentrum zu verlassen, kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.
9. Durch das Verhalten unserer Besucher dürfen Dritte weder behindert noch belästigt oder gefährdet werden. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Hausverbot ausgesprochen.
10. Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung oder gegen Anweisungen der SISKA Immobilien AG und des Sicherheitspersonals kann eine Verwarnung oder ein Hausverbot zur Folge haben.